3. Gerald Stourzh-Vorlesung zur Geschichte der Menschenrechte und der Demokratie
Michael Geyer
Revolutionäre und postrevolutionäre Kämpfe um die Menschenrechte in der Atlantischen Welt im späten 18. und im 19. Jahrhundert
11. Mai 2011
Michael Geyer ist Samuel N. Harper Professor of German and European History sowie Mitbegründer und Leiter des Human Rights Program an der University of Chicago, wo er sich – auch transnational und vergleichend – insbesondere mit deutscher und europäischer Zeitgeschichte beschäftigt. Geschichte und Theorie der Globalisierung bilden weitere Schwerpunkte. In seinen Forschungen zur Geschichte der Menschenrechte interessiert sich Michael Geyer besonders für die Frage, warum Menschenrechte zu bestimmten historischen Zeitpunkten von Bedeutung sind und zu anderen weniger.
Veröffentlichungen u.a.: Hg. mit Hartmut Lehmann: Religion und Nation – Nation und Religion: Beiträge zu einer unbewältigten Geschichte (Wallstein 2004); How the Germans Learned to Wage War: On the Question of Killing in the First and Second World Wars. In: Paul Betts, Alan Confino, Dirk Schuman (Hg.), Between Mass Death and Individual Loss: The Place of the Dead in Twentieth-Century Germany (Berghahn Books 2008), 25-50; Hg. mit Sheila Fitzpatrick: Beyond Totalitarianism: Stalinism and Nazism Compared (Cambridge University Press 2009).
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Abstract
Nach 1800 verlieren das einst mächtige Konstrukt des Naturrechts und die Rhetorik der Menschenrechte ihre Kraft und tauchen nur sporadisch in Zeiten revolutionärer Krisen in Europa und des amerikanischen Bürgerkrieges wieder auf. Erst ein Jahrhundert später gewinnen sie als eine Sprache der (internationalen) Menschenrechte neuen Schwung. Es fragt sich, was mit diesem Befund zu machen und wie das schwache Nachleben der Menschen- und Naturrechte zu deuten ist. Eine Antwort ist, auf die ungeheure Vielfalt der Menschenrechtssprache zu verweisen. Eine andere Antwort besteht darin, das kurzfristige Verschwinden zwar anzuerkennen, aber den langfristigen Erfolg der Menschenrechte aufzuzeigen. Der Vortrag soll das Verblassen der Menschenrechte ernstnehmen, weil es zeigt, dass die Menschenrechte zerstörbar sind, und es der "konstanten und umsichtigen Pflege" (G. Stourzh) bedarf, um sie zu erhalten.